Alle, dem Patienten abgegebenen Medikamente und Materialien, müssen der Medizin-Produkte-Verordnung (MepV) und den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz entsprechen.
Von mir abgegebener Zahnersatz jeglicher Art, wie auch Zahnaufhellungs-Systeme, entsprechen diesen strengen Normen und geben dem Patienten die Gewähr, Produkte höchster Qualität zu erhalten.
Ausführlich können Sie sich bei unten aufgeführtem Link über die MepV informieren.
www.admin.ch/ch/d/sr/8/812.213.de.pdf oder www.sso.ch
Für Fragen und Beratungen stehe ich Ihnen gerne unverbindlich zur Verfügung.
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